Die Rücknahme und der Verwertungsnachweis.
Seit in Kraft treten der Altfahrzeug-Verordnung haben Sie als Kunde (Letzthalter des Fahrzeuges) die Möglichkeit, Ihr Altfahrzeug an den Hersteller zurückzugeben. Folgende Bedingungen muss Ihr Altfahrzeug dazu erfüllen:
Es handelt sich um einen Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen oder Transporter bis zu 3,5 t.
- Alle wesentlichen Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe, etc), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden.
- Es befindet sich kein Abfall im Fahrzeug.
- Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat in einem Land der Europäischen Union zugelassen.
- Die Zulassungsdokumente werden mit übergeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie laut Gesetz verpflichtet sind, Ihr Altfahrzeug ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Zur Abmeldung Ihres Altfahrzeuges benötigen Sie einen so genannten Verwertungsnachweis, der bestätigt, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde. Diesen Verwertungsnachweis dürfen nur zertifizierte anerkannte Demontagebetriebe ausstellen.
Um Ihnen eine einfache Entsorgung Ihres Altfahrzeuges zu ermöglichen, unterhält die Mercedes-Benz AG ein flächendeckendes Netz aus Rücknahmestellen, die Ihren Mercedes-Benz kostenlos zurücknehmen.
Wenn Sie Ihr Mercedes-Benz Altfahrzeug kostenlos zurückgeben möchten, dann kontaktieren Sie bitte unseren Rücknahme-Netzbetreiber LRP Autorecycling Leipzig GmbH unter der Nummer: 0800 1142114 (Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Informationen zu den Rück- und Annahmestellen für Ihr Altfahrzeug finden Sie auf www.einfachabgeben.de.
Gemäß Altfahrzeugverordnung sind wir als Hersteller verpflichtet, jährlich Daten über die Erreichung der quantitativen Zielvorgaben mit Blick auf die Verwertung der Altfahrzeuge (Verwertungsquoten) zu veröffentlichen. Details zu den Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland können Sie auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums (Jahresberichte über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland) einsehen.
Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie hier.Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten unter der Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 64356963.